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Treffpunkt Konjugation

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Index » Stil » zur Kenntnis genommen oder zu Kenntnis genommen
Autor Beitrag
Iggiz

Normal

Beigetreten: 29/06/2011 15:06:35
Beiträge: 200
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Hallo,

in meinen Examensbericht müssen Verlaufsdokumentationen über meine Patienten von meinen Mentor unterschrieben werden. Deswegen schrieb ich jeweils unter jede Dokumentation „zur Kenntnis genommen“, um meinen Mentor die Möglichkeit zu geben, zu unterschreiben. Ich bin der festen Überzeugung auch schon einmal „zu Kenntnis genommen“ gelesen zu haben. Dabei ist „zur Kenntnis genommen“ aber richtig, die meist auch in Floskeln wie in Bewerbungen verwendet werden. Wie ist nun die richtige Schreibweise? Kann man beides schreiben oder ist es wieder einmal ortsabhängig? Schreibt man es überhaupt noch so häufig oder ist es eher selten und deswegen kommt es zu dieser Überlegung, wie es denn nun geschrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Iggiz
Laura

Normal

Beigetreten: 14/10/2011 20:12:49
Beiträge: 106
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Die Kenntnis steht hier im Dativ und wenn man „zu Kenntnis“ schreibt, fehlt in dieser Formulierung der bestimmte Artikel, weil die Kenntnis ja nichts Unbestimmtes sondern eher ein Gefühl der Gewissheit, das Wissen über etwas ist; und außerdem klingt „zu Kenntnis genommen“ allein schon vom Sprachgefühl her irgendwie unvollständig
bcm1979

Normal
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Beigetreten: 14/11/2011 22:25:48
Beiträge: 34
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Hallo Iggiz,

natürlich muß es "zur Kenntnis genommen" heißen, wie Laura schon bemerkte.

Allerdings habe ich keinerlei Ahnung, weshalb "Kenntnis" im Dativ stehen sollte bzw. müßte, weil im Normalfalle "nehmen" und damit auch "genommen" mit dem Akkusativ stehen müßte. Ich habe noch nie gehört, daß es irgendeinen Fall gäbe, in dem eine Form von "nehmen" mit dem Dativ stünde.

@ Laura:

Ich gebe Dir zwar recht, daß das Wort "zur"- allerdings genauso, wie "zu" es auch täte,- eine dativische Erweiterung erfordert. Bspw. kann man probelmlos sagen "Ich fahre zur Küste" oder "Ich komme zu Dir".

Allerdings gebe ich Dir ausdrücklich nicht recht, daß es in diesem Fall so sei, daß "Kenntnis" im Dativ steht. Vielmehr erachte ich "zur Kenntnis" als eine Art Adverbiale Bestimmung, obwohl der Vergleich zu ebendieser etwas hinkt.

Ich denke daher, daß es sich in diesem Fall um eine idiomatische Eigenheit der deutschen Sprache handelt, die man als Redewendung einfach auswendig zu lernen hat.
Ist man sich allerdings dennoch unsicher, welche Pröposition zu verwenden ist, so rate ich einfach dazu, "zur" bzw. "zu" einfach fortzulassen, denn "Kenntnis genommen" reicht eigentlich auch aus- jedenfalls stand es so damals unter meinem Abi- Zeugnis. Denn man kann ja ohne weiteres sagen, jemand habe "Kenntnis von etwas genommen".
Ist man sich ganz und gar unsicher, sollte man diese Floskel den Prüfer, wenn er darauf Wert legt, einfach selbst darunterschreiben lassen...

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Iggiz

Normal

Beigetreten: 29/06/2011 15:06:35
Beiträge: 200
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Hallo,

die Prüfer denken sich aber, dass sie bloß nicht so viel Arbeit haben sollen. Somit werden sie einen wohl mit komischen Blicken mustern, in welcher Art auch immer. Außerdem gehört es zum Bericht, es selbst fertig zu stellen. Meist muss man ja schon den Unterschriften hinterherlaufen.

Ich habe auch lange hin und her überlegt, ob es überhaupt notwendig ist, dass man "zur Kenntnis genommen" hinschreibt, denn es ist im Grunde nur die Unterschrift des Prüfers. Aber ich empfinde, es ist wissenschaftlicher, wenn man dazu noch etwas stehen hat. Das ist jedoch mein eigenes Befinden und wird jeder auf seine Art sehen.

Zur Lösung habe ich sonst auch diese. Man schreibt einfach: Kenntnis genommen am ... , danach dann die Unterschrift.

Mit freundlichen Grüßen

Iggiz
 
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