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Index » Rechtschreibung » Hausnummern / Wohnungsnummern / Stockwerksangaben
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Krawaguy

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Beigetreten: 01/07/2011 13:35:50
Beiträge: 54
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Hier noch was interessantes:

Hausnummern im Anschriftenfeld:

Bei Hausnummern wie z.B. 4 a wird immer ein Leerzeichen zwischen der Zahl und dem Buchstabe geschrieben.

Wohnungsnummern im Anschriftenfeld:

Wohnungsnummern werden immr getrennt mit zwei Schrägstrichen mit Leerschritten geschrieben.

Beispiel: Klaraweg 2 // W 20

Stockwerksangaben im Anschriftenfeld:

Nach der Hausnummer ein Leerschritt, dann zwei Schrägstriche, wieder Leerschritt und dan das Stockwerk:

Beispiel: Klaraweg 2 // 8. Stock

Aber mal ehrlich ? Wer hält sich daran wirklich? So was hab ich noch nie gesehen, aber die neue DIN schreibt es vor.

Beste Grüße, Oli
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Wortraum

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Beigetreten: 06/11/2010 19:47:25
Beiträge: 425
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Man muß sich ja nicht an eine DIN halten. Das sind Industrienormen, und selbst in der Industrie muß man sich daran nicht halten; sie sind unverbindlich. Meistens sind sie aber nützlich und ihre Verwendung empfehlenswert. Man muß sie ja nicht konsequent nutzen, aber viele Normierungen sind sinnvoll, führen zu guter Lesbarkeit, zu Eindeutigkeit und sind dabei sogar recht hübsch.

Als Informatiker kann ich allerdings nicht glauben, daß ein Leerzeichen zwischen Hausnummer und Zusatz stehen muß, aber vielleicht denke ich hier zu informationstechnisch. Ein Freiraum? Ja, das mag sinnvoll sein. Ein Leerzeichen? Das klingt doch sehr nach einem Relikt aus der Schreibmaschinenzeit.

Ich konnte in der DIN 5008 leider keine Regelung dazu finden, lediglich Beispiele, und dort sieht man einen Freiraum. Dafür fand ich die Information, daß die DIN ursprünglich ausdrücklich nur für Schreibmaschinen gedacht und erst ab 1996 erweitert wurde.
Krawaguy

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Beigetreten: 01/07/2011 13:35:50
Beiträge: 54
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Es gibt nur Berufe bei denen auf solche Dinge wert gelegt wird. Wenn ich ein Akquise-Schreiben verschicken würde, wenn ich im Bürobereich tätig bin und halte mich nicht mal an die DIN Norm oder größtenteils an die Rechtschreib-Reform, dann hab ich beim Kunden verloren. Weil dann denkt der auch, wieso soll ich den beauftragen, wenn der nicht einmal weiß, wie man ordnungsgemäß einen Brief schreibt.
Für all diejenige ist das gemeint gewesen.

Wenn es nicht interessiert oder es nicht braucht, wie z.B. ne Raumpflegerin oder ein Chefarzt, der muss es ja auch nicht nutzen.

Schönen Abend,
Oli
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Wortraum

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Beigetreten: 06/11/2010 19:47:25
Beiträge: 425
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Als Vorschlag sind die ja auch gut, und es gibt bestimmt Branchen, in denen darauf Wert gelegt wird. Daß die Anschrift an der richtigen Stelle stehen sollte, damit es in einem DIN-Umschlag auch noch zu lesen ist, versteht sich wohl von selbst. Sicherlich vereinfacht es auch die Maschinenlesbarkeit ein wenig.

Für Geschäftsbriefe nach DIN gibt es Klassen und Vorlagen, wenn nicht sogar der ganze Brief in einer eigenen Eingabemaske geschrieben und später nach DIN gedruckt wird.

Ich weiß nicht, ob der Satzspiegel Teil der DIN ist, aber Briefe, die ich erhalte, haben meist einen eher peinlichen Satzspiegel.
 
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