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Treffpunkt Konjugation

Das Forum für die deutsche Sprache

Index » Stil » [...], es hätte tun sollen. Erweiterter Infintiv mit oder ohne zu
Autor Beitrag
deutsch_intensiv

Normal

Beigetreten: 09/01/2019 22:15:42
Beiträge: 1
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Mein Arbeitskollege und ich haben seit einigen Tagen eine Diskussion über die Deutsche Grammatik und mittlerweile beharren wir beide demaßen auf unser Recht, dass ein Konsens nicht mehr möglich ist.
Folgendes Problem:
Er schrieb einer Frau eine Nachricht, in der er angab, bereut zu haben, sie nicht vor Ort agesprochen zu haben.
Er habe ihre Nummer daher über eine gemeinsame Bekannte erfragt und ihr später geschrieben.
Der Satz über den der Streit ausbrach, lautet wie folgt:

"Ich wollte dich gestern nicht im Gericht ansprechen, bin aber gedanklich an dem Gedanken es hätte tun sollen, hängen geblieben."

Ich bin der Meinung, dass hinter dem Wort Gedanken ein Komma stehen und ein 'erweiterter Infintiv mit zu' in den Nebensatz gehört. Ergo hätte da zu stehen: [...], es hätte tun zu sollen, [...]. Auch wenn das etwas befremdlich klingt.
Ich habe es vergleichen mit "es tun zu müssen". Da klingt es schon wesentlich plausibler.

Er beharrt natürlich auf seinem Satz.

Kann mir jemand fachgerecht erklären, wer Recht hat und ggf. die passende Regel dazu benennen?

Vielen Dank schon einmal an die Grammatik-Cracks!
grimm

Normal
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Beigetreten: 10/05/2019 11:13:47
Beiträge: 5
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Das Satzgefüge »Er schrieb einer Frau eine Nachricht, in der er angab, bereut zu haben, sie nicht vor Ort angesprochen zu haben« ist grammatikalisch und im Zusammenhang der Interpunktion (Zeichensetzung) zwar korrekt, aber stilistisch bedenklich.

Stilistisch besser: »Er schrieb einer Frau eine Nachricht, dass er bereue, sie dort nicht angesprochen zu haben.«

In dem Satzgefüge »Ich wollte dich gestern nicht im Gericht ansprechen, bin aber gedanklich(?)* an dem Gedanken es hätte tun sollen, hängen geblieben« steht hinter dem Präpositionalobjekt »an dem Gedanken« natürlich ein Komma; denn es folgt ein satzwertiger Infinitiv (»es hätte tun sollen«), hier Attribut zu »Gedanken«.

Stilistisch besser: »Ich wollte dich gestern im Gericht nicht ansprechen, hing aber an dem Gedanken, es doch zu tun.«

*Das Adjektiv »gedanklich« ist dem Sinn nach schon in dem Substantiv »Gedanken« enthalten, somit überflüssig. Also schlicht und ergreifend: »[...] bin aber an dem Gedanken [...] hängen geblieben [...]«. Solch eine überflüssige Verbindung sinngleicher oder sinnähnlicher Wörter wird als Pleonasmus (Überfülle des Ausdrucks) bezeichnet.

Grimm
pripankaj

Normal

Beigetreten: 29/05/2019 06:40:24
Beiträge: 1
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