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Treffpunkt Konjugation

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Autor Beitrag
marlenesophie

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Beigetreten: 30/05/2010 11:20:23
Beiträge: 51
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Hallo, ich mal wieder,
gerade versuche ich mich auf eine Klausur in drei Wochen vorzubereiten ( eine Juraklausur, extrem nervig) und ich weiß nicht Recht, wie ich folgendes vernünftig [verbform]aufschreiben[/verbform] muss:
Die §§ 3-8
Die §en 3-8 ; oder
Die § 3-8
Außerdem weiß ich gar nicht, wofür das „f“ oder das „ff“ hinter den angegeben Paragraphen steht. Weiß das jemand?
Beispiel:
§ 5 f ;oder
§5 ff
Echt sehr nervig, auf einmal hat man Jura, obwohl man eigentlich etwas ganz anderes studiert und keiner sagt einem, wie man solche Dinge vernünftig aufschreibt.
Naja, danke schon mal und viele Grüße

Loui

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Beigetreten: 04/06/2010 21:27:13
Beiträge: 52
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Hallo Marlenesophie

Ich möchte behaupten, das "f" steht für die einzelne folgende Seite und "ff" für folgende Seiten (Plural). Ich selbst habe es mir immer mit "fortführend" gemerkt. Bei den Paragraphen weiß ich im Moment auch nicht so recht...kann mich aber mal umhören. Vielleicht findet sich ja noch ein anderes Forenmitglied, das helfen kann

Viel Erfolg bei deinen Prüfungen!

Loui

"Der Mensch ist Herr der Gegensätze, sie sind durch ihn, und also ist er vornehmer als sie. Vornehmer als der Tod, zu vornehm für diesen – das ist die Freiheit seines Kopfes. Vornehmer als das Leben, zu vornehm für dieses – das ist die Frömmigkeit in seinem Herzen." Thomas Mann "Der Zauberberg"
marlenesophie

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Beigetreten: 30/05/2010 11:20:23
Beiträge: 51
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Danke für den Tipp! Ich hatte mittlerweile noch weitere Nachforschungen angestellt und herausgefunden, dass ein einzelnes „f“ bedeutet, dass nur der nächstfolgende Paragraph auch gemeint ist und ein „ff“ bedeutet, dass die nachfolgenden Paragraphen mit gemeint sind. Wenn keine Paragraphen mit im Spiel sind bezieht es sich auf die nachfolgenden Seiten, so wie du gesagt hast
Mittlerweile bin ich übrigens ziemlich sicher, dass bei meiner ersten Frage „§§ 3-8“ die korrekte Weise ist, solche Angaben zu machen. Die meisten meiner Kommilitonen machen es jedenfalls so und ich hoffe jetzt einfach mal das Beste Aber vielleicht findet sich ja auch noch jemand, der mich bestätigt…
Viele Grüße marlenesophie
ulgue63

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Beigetreten: 16/04/2010 15:43:24
Beiträge: 52
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Hallo marlenesophie,

das Paragrafenzeichen bzw. Paragraphenzeichen wird in Gesetzestexten einer Zahl vorangestellt und zeigt somit den Beginn eines neuen Paragrafen an, der durch die Zahl bezeichnet wird, zum Beispiel § 433. Ausgesprochen wird es in dem Zusammenhang als „Paragraf vierhundertdreiunddreißig“.

Möchte man in einem Text auf mehrere Paragrafen verweisen, so wird das Zeichen doppelt verwendet, zum Beispiel §§ 433 ff. Ausgesprochen wird dies als „Paragrafen vierhundertdreiunddreißig folgende“ (oft fälschlich „fortfolgende“ gelesen).

· § 3 Paragraph drei
· §§ 14 f. Paragraph 14 und folgender
· §§ 22 ff. Paragraph 22 und folgende

bei von bis würde ich die Paragrafen aufzählen:

§§ 5, 6, 7, 8

Übrigens diese Schreibweise §5 ff ist auch nicht richtig. Es gehört ein Leerzeichen hinter §. § 5 ff

Interessant ist auch noch ein Hinweis, wie die ausgeschriebene Schreibweise des Paragrafen (Paragraphen) gehandhabt wird
Die neue deutsche Rechtschreibung hat, wie bei allen zusammengesetzten Wörtern mit -graph, als bevorzugte neue Schreibweise Paragraf – neben der bisherigen Schreibung mit "ph" – festgelegt. Auch der Duden empfiehlt die Schreibung mit "f", die sich in der Presse größtenteils durchgesetzt hat, nicht aber in der Fachsprache. Quelle Wikipedia

Alles Gute für die Prüfung ulgue
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