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Treffpunkt Konjugation

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Index » Rechtschreibung » Plural von Abkürzungen
Autor Beitrag
marlenesophie

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Beigetreten: 30/05/2010 11:20:23
Beiträge: 51
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Hallo an alle und einen [verbform]schönen[/verbform] Samstagmorgen,
ich habe eine Frage bezüglich Abkürzungen. Wie bilde ich denn da den Plural?
Schreibe ich dann „die STGB’s, BGB’s und SGB’s“ oder die „STGBs, BGBs und SGBs?“ Oder muss ich das Ganze dann ausschreiben, weil man generell Abkürzungen gar nicht im Plural [verbform]schreiben[/verbform] darf? Also „die Strafgesetzbücher, die Bürgerlichen Gesetzbücher und die Sozialgesetzbücher?“
Fände ich aber schon sehr umständlich. Habe das Problem mal wieder wegen dem Studium und wäre wirklich sehr dankbar, wenn da jemand Hilfe wüsste.
So dann allen noch ein schönes Wochenende, hoffentlich scheint die Sonne nochmal heute.
Viele Grüße marlenensophie
daamin

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Beigetreten: 30/11/2009 22:50:23
Beiträge: 309
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Hallo marlenesophie,
vielleicht bin ich da etwas altmodisch, aber mir kommen die ausgeschriebenen Pluralformen geläufiger vor. Mir ist die Abkürzung nur im Zusammenhang mit der Bezugnahme auf diese Gesetzestexte vertraut. In einem anderen Kontext würde ich es ausschreiben:

"Lt. §25 Abs. 2 Satz 2 StGB ist es unzulässig..."
Aber: "Das Strafgesetzbuch müsste zunächst ins Englische übersetzt werden."
"Die Stafgesetzbücher der beiden Nationen unterscheiden sich grundsätzlich".

Der Gebrauch von Abkürzungen im Plural allerdings ist meines Erachtens nicht grundsätzlich falsch, z. B. bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB ist er in der Umgangssprache sogar üblich:
"Du solltest die AGBs gründlich gelesen haben, bevor du den Vertrag unterschreibst." Oder auch:
"Du solltest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich gelesen haben, bevor du den Vertrag unterschreibst."

LG
daamin
Anrheiner

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Beigetreten: 26/06/2010 18:38:22
Beiträge: 52
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@Marlenesophie

Ich glaube das Problem stellt sich bei den Beispielen, die Du nennst eigentlich nicht. Denn die "Bürgerlichen Gesetzbücher" gibt es nicht, als Gesetzcorpus gibt es nur das BGB. Natürlich hat sich "die BGB's" in der Umgangssprache eingebürgert, aber es ist eben Umgangssprache. Richtig heißt es aber "Gesetzestexte" oder "BGB-Ausgaben". Philosophisch könnte man das (analog Platon) so ausdrücken: Das BGB als Gesetzbuch ist eine Idee, die in der Druckausgabe zugänglich wird. Die Druckausgabe ist deswegen nicht das BGB, sondern nur die Druckausgabe des BGB.
"BGBs" ist aber dann richtiger, wenn Du den Genitiv bildest. Dort ist "des" der Artikel. Und hier scheiden sich die Geister, ob man schreibt, etwas sei im Sinne des BGBs oder des BGB.

Auch Vorsicht bei der Verwendung des Plurals anderer Gesetzbücher. Wie das BGB in Frankreich "Code Civil" heißt, so können auch andere anderswo anders heißen. Dann ist es zwar kein sprachlicher Fehler, aber ein fachlicher Fehler - weil Du den Begriff nicht gebraucht hast - der Dich sicherlich mehr Punkte kosten wird, als ein falsch gebrauchter Plural.

"Es stimmt: Eine Grille arbeitet nicht. Aber eine Ameise kann auch nicht singen."
Unbekannt
aus: Eduardo Galeano: Die Füße nach Oben
frostbeule66-01

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Beigetreten: 17/06/2010 19:59:49
Beiträge: 135
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Einen heißen, Fußball freien schönen Sonntag- Abend an alle!
Ich bin auch der Meinung, dass es die Mehrzahl des BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches, des StGB, des Strafgestzbuches, nicht gibt. Man müßte dann wohl eher die Paragrafen dieser und ein "ff" für "folgende" verwenden oder vom "Band Nr...." sprechen. Obwohl ci da auch nicht wüßte, ob es da mehrere Bände gibt. Aber ich nehme es doch an!
 
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