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Treffpunkt Konjugation

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Index » Sonstiges » Verbotene deutsche Namensgebung
Autor Beitrag
Dailaya

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Beigetreten: 15/02/2011 16:12:20
Beiträge: 81
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Hallo ihr lieben

Wusstet ihr, dass es in Deutschland verboten ist, bestimmt Namen seinem Kind zu geben? Warum ist das so? Na ja, z. B. darf man sein Kind nicht "Adolf Hitler" nennen oder nur "Hitler". Wenn man seinem Kind den Namen "Adolf" geben möchte, wird dies auch kritisch Argumentiert. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man immer im Rathaus Nachfragen, welche Namen verboten sind. Ebenso darf man seinem Kind den Namen "Stalin" nicht geben. Wegen dem Russischen Diktator Stalin, der Millionen von Menschen auf grausame Weise den Tot gebracht hat. Auch Namen aus bestimmt Stämmen, z.b. Indianerstämmen oder von Stämmen, die von den Mayas abstammen, darf man ohne Erlaubnis seinem Kind nicht geben. Auch abstruse Namen, wie "Heil" (von "Heil!Sieg") darf man seinem Kind nicht geben. Ihr denkt euch jetzt bestimmt: "So ein blödsinn, wer würde den solche Namen seinem Kind geben?". Ob ihr es glaubt oder nicht, z.B. viele Nazianhänger bestehen darauf das ihr Kind so heißen soll. Meiner Meinung nach, ist das völliger schwachsinn, aber gut das es solch ein Verbot gibt.

Alles liebe
[Email]
California

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Beigetreten: 14/02/2011 15:02:02
Beiträge: 100
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Hallo Sivestra,

warum das genau verboten ist, weiß ich nicht. Aber ich habe eine Vermutung ... Deutschland ist ja ein Land, das irgendwie konservativ ist. In Amerika zum Beispiel kann jeder sein Kind so nennen wie man will. Das liegt daran, dass die Menschen dort aus vielen verschiedenen Ländern stammen, und man deshalb keine einheitliche Namensregel bilden konnte. Hier in Deutschland ist das anders.
Übrigens: Eine Freundin von mir wollte ihrem Kind einen bestimmten Namen geben. Dieser wurde von der Behörde abgeleht. Auch ein zweiter Name wurde abgeleht. Dann hat meine Feundin aus Frust gesagt: "Dann nenne ich ihn halt Godot" Das wurde angenommen. Wir wissen ja, dass Godot ein Name aus einem Theaterstück ist, und er ist auch nicht gerade gewöhnlich. Das Kind heißt jetzt übrigens Luka.

Ich weiß nicht, ob Dir das weitergehofen hat. Trotzdem: Liebe Grüße

This message was edited 2 times. Last update was at 16/02/2011 20:25:12

Iggiz

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Beigetreten: 29/06/2011 15:06:35
Beiträge: 200
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Hallo,

durch das deutsche Namensrecht sind einige Namen verboten. Ich weiß nicht, wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, aber in Deutschland muss ein Name beglaubigt werden. Ich bin damit groß geworden und finde es nicht unbedingt verkehrt. Somit wird doch gewährleistet, dass alle Menschen einen Vor- und Nachnamen haben, ansonsten könnte es auch gut sein, dass viele überhaupt keinen Namen erhalten würden. Wie soll man die dann rufen? „Du mit dem Zopf komm mal her!“ Oder wie? Da ist nicht möglich.

Es gibt ein Internationales Handbuch der Vornamen, welches von Beamten zur Entscheidung genutzt wird. Verbotene Namen sind neben „Hitler“ und „Stalin“, „Satan“, „Sputnik“, „Störenfried“, „Oma“ oder „Verleihnix“, aber auch für das spätere Wohl des Kindes verletzende Namen wie „Poopy“, „Fify“. Man kann sich als Elternteil aber auch gerichtlich wehren. Somit möchte ich hier einige Namen auflisten, die positive Urteile ergaben:

Emma Tiger – Tochter von Til Schweiger, erst abgelehnt, dann genehmigt
November – für einen Jungen abgelehnt, später als Zweitname genehmigt, auch für Mädchen
Anderson – Ablehnung, weil es sich um einen Nachnamen handelt, später Genehmigung, weil Vornamen im Deutschen mit –son durchgesetzt wurden sind

Die Namensgebung des Kindes ist eine tolle Geschichte. Ich könnte endlos so weiter schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Iggiz
Daisy_bluebell

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Beigetreten: 03/01/2012 20:11:32
Beiträge: 50
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Weiterhin sind auch Titel als Vornamen verboten, wie zum Beispiel „Doktor“ „Graf“ oder auch „Lady“. Auch verboten: Jesus, Christus, Judas und Satan.
Nicht genehmigt wurden (zum Glück): „Nicht Vaters Wunsch“ „Pepsi-Cola“ „Störenfried“ „Lenin“ „Schnucki“ „Omo“
Allerdings genehmigt wurde: „Pepsi-Carola“ „Rapunzel“ „Gneisenauette“

Und noch was:
"Wenn Jesus Christus nicht für mich gestorben wäre, dann wäre ich jetzt verdammt"

Abgelehnt Mitte der 80'ger in Nordrhein-Westfalen!

Da fragt man sich doch wirklich, warum Eltern ihren Kindern so das Leben „versauen“ wollen.

Grundsätzlich verboten sind Namen, die
- auf die Person anstößig wirkt
- die Person ins lächerliche ziehen
- der Person gegenüber unpassend ist

Verbotene Namen sind:
- Markennnamen (Ausnahme: der Name bestand schon, bevor die Marke eingeführt wurde)
- der Vorname ist ein Nachname
- negative biblische Namen wie Satan
- alberne Namen wie Poopy oder Fify

Wer immer tut, was er schon kann,
bleibt immer das, was er schon ist.
Gretchen0910

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Beigetreten: 17/11/2011 16:29:32
Beiträge: 150
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Ach Mensch, dabei wollte ich mein Kind doch unbedingt Pupsi-Schwitzkopf nennen...

Die Namensgebung hat ja auch mit diesen Verboten und Regelungen schon reichlich merkwürdige Triebe, da möchte ich mir gar nicht vorstellen, was für Auswüchse ohne diese Regeln entstehen würden (siehe USA).
Warum Eltern ihre Kinder gleich von Anfang an so strafen wollen verstehe ich auch nicht. Lange Zeit gab es dazu doch auch einen Witz, mit dem Vornamen 'Axel' (Wir wollen unseren Sohn Axel nennen. – Sind Sie sich da sicher Frau Schweiß?) – daher vermute ich mal, dass bei der Namensgebung auch auf die Kombination mit dem Nachnamen geachtet wird – obwohl ich dazu auf die Schnelle nichts finden konnte.
Joy

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Beigetreten: 18/12/2011 19:46:07
Beiträge: 50
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Persönlich finde ich, dass es völlig in Ordnung ist, bestimmte Namen für Kinder nicht zuzulassen. Wenn ich mir vorstelle wie es zum Beispiel "Adolf Hitler" (so haben amerikanische Eltern ihren kleinen Jungen tatsächlich getauft) ergeht, der seit seiner Geburt durchgehend im Fokus der Medien steht, ohne selbst etwas dafür zu können (siehe: http://www.stern.de/panorama/new-jersey-eltern-nennen-kind-adolf-hitler-649404.html). Da ist es doch wirklich besser den Kindern so etwas zu ersparen und bei extremen Beispielen in die Namensgebung einzugreifen.

Ich finde jedoch, dass es sehr schwer ist, Grenzen zu setzen- wo endet die legitime Namensgebung und ab wann sollten Namen verboten werden?
Ganz klare Vorschriften gibt es da wie gesagt nicht, dass bleibt wohl Entscheidung der zuständigen Behörde.
Gretchen0910

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Beigetreten: 17/11/2011 16:29:32
Beiträge: 150
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Die Regeln und Verbote finde ich auch gut. Bei den zahlreichen Möglichkeiten sind zahlreiche Entscheidungen vermutlich nicht gerade einfach. Zumal sich als Begründung ja auch schlecht 'Finde ich persönlich nicht schön' oder 'Ich kannte mal jemanden mit diesem Namen, den ich nicht leiden konnte' angeben lässt.
Mit den Einschränkungen sind da doch aber Grenzen gezogen, wenn sie sich auch nicht in Stein meißeln lassen. Diese Lösung finde ich aber definitiv besser, als, sagen wir, eine feste Liste vorzugeben und wenn der Wunschname nicht darauf steht, darf er nicht vergeben werden. Auch die Begrenzung auf maximal fünf Vornamen finde ich gut.
Joy

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Beigetreten: 18/12/2011 19:46:07
Beiträge: 50
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Per Gesetz werden keine konkreten Vorgaben für die Auswahl von Vornamen getroffen. Daher sind die Eltern bei der Namenswahl grundsätzlich nicht an rechtliche Grenzen gebunden. Aus diesem Grund können grundsätzlich traditionelle oder modernen Namen, deutsche oder ausländische Namen oder sogar frei erfundene Fantasienamen nach Belieben ausgewählt werden. Die freie Namenswahl findet lediglich ihre Grenzen in allgemeinen gesetzlichen Verboten (§ 134 BGB), dem Sittengesetz (§ 138 BGB) und vor allem dem Wohl des Kindes bzw. dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht, welches durch die Namensgebung nicht gefährdet bzw. verletzt werden darf.

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=65&Fachgebiet_id=184

Nur noch einmal als Ergänzung zu dem bereits Gesagtem. Ich finde diese Regelung in Deutschland eigentlich ziemlich optimal, kleinere Konfliktpunkte oder Reibungsgründe wird es auch da wohl immer geben, aber im Großen und Ganzen wohl das beste für die Kinder.
Gretchen0910

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Beigetreten: 17/11/2011 16:29:32
Beiträge: 150
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Hab mir gerade den Link von dir angeschaut und dabei noch etwas für mich neues entdeckt:
Können sich mehrere Personensorgeberechtigte nicht auf einen Vornamen einigen, dann entscheidet im Notfall das Familiengericht darüber, welcher Vorname Vorzug erhält. Die Elternteile sind gegenüber ihrem Kind zur Bestimmung eines Vornamens verpflichtet. Kommen die Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, dann liegt die Entscheidung über die Namensgebung beim Familiengericht, welches zuvor das Jugendamt anzuhören hat.


Ob es wirklich Fälle gibt, in denen sich die Eltern nicht unter sich selbst auf einen Namen einigen können und das Gericht entscheiden muss?

Überraschend finde ich, dass bei aller Freiheit der Namensgebung in Deutschland eine Namensänderung doch recht schwierig zu sein scheint.

http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/haushalt/d_namen.html
glupeyshina

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Beigetreten: 02/02/2012 14:18:25
Beiträge: 50
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Daisy_bluebell wrote:Weiterhin sind auch Titel als Vornamen verboten, wie zum Beispiel „Doktor“ „Graf“ oder auch „Lady“.


Oh nein, wie schade!!! Dabei haben wir uns vor einiger Zeit mit Freunden ausgemalt, wie schön es doch wäre sein Kind Dr. med. zu nennen. Oder einfach nur Doktor. Dann würde man dem Kind definitiv viel Freizeit schenken. Es hätte so schön werden können. Und dann macht der Gesetzgeber uns einen Strich durch die Rechnung.
Ich finde es trotzdem gut, dass Kinder vor manchen Namen geschützt werden. Obwohl man sich fragen muss, ob es überhaupt geeignete Eltern sind, die ihr Kind Pepsi-Cola nennen wollen. Selbst, wenn man ihnen bei der Namensgebung auf die Finger guckt - permanent die Erziehungsmethoden überwachen, kann man nicht. Und ich glaube, dass einfach wenig Liebe zum Kind da ist, wo es mit solchen Namen bedacht werden soll. Oder dass diese Liebe sehr seltsame Formen annimmt.

Das Leben birgt auch gute Stunden
hab Fischaugen am Strand gefunden
werd' sie auf meine Augen nähen
kann dich dann unter Wasser sehen.
-Till Lindemann
 
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