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Treffpunkt Konjugation

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Index » Grammatik » Beugung des Eigenschaftswortes
Autor Beitrag
Dailaya

Normal

Beigetreten: 15/02/2011 16:12:20
Beiträge: 81
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Im Unterschied zum Hauptwort kann jedes Eigenschaftswort, das als Beifügung verwendet wird, nach Bedarf stark oder schwach gebeugt werden. Wenn ein Geschlechtswort oder ein stark gebeugtes Fürwort deutlich macht, in welchem Fall das Hauptwort steht, dann wird das Eigenschaftswort schwach gebeugt: der junge Mann, des jungen Mannes, mit diesem kleinen Kind. Steht aber das Eigenschaftswort allein oder hat das vorangehende Begleitwort keine starke Endung, wo wird das Eigenschaftswort stark gebeugt: lieber Freund, ein junger Mann, unser kleines Kätzchen. Stehen bei einem Hauptwort zwei oder mehrere Eigenschaftswörter, dann werden sie im allgemeinen in gleicher Weise gebeugt: ein breiter, tiefer Graben, mit dunklem bayrischem Bier. Die frühere Regel, nach der das zweite Eigenschaftswort im Wemfall der Einzahl und Wesfall der Mehrzahl gebeugt werden müssen, gild nicht mehr.

Viel Spass und alles Liebe
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