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Treffpunkt Konjugation

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Index » Stolpersteine » wundernehmen oder Wunder nehmen
Autor Beitrag
Elwetrittsche

Normal

Beigetreten: 19/03/2011 03:02:32
Beiträge: 71
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Hier ist die Schreibweise wundernehmen richtig.

Es nimmt mich wunder, dass die alte Schreibweise die Rechtschreibreforn überlebt hat.
Die Bedeutung von wundernehmen ist überrascht sein, verwundert sein. Es handelt sich um ein Verb, dass ganz normal konjugiert wird (wundernehmen - wundernahm - wundergenommen). Steht jedoch ein Teil des Wortes alleine, wie in meinem Einleitungssatz, so wird das Wort "wunder" klein geschrieben.
Laut den neuen Rechtschreibregeln gilt: Ein Verb, dass aus Substantiv und Verb gebildet worden ist, schreibt man zusammen, wenn es mit den folgenden acht Substantiven: heim-, irre-, preis-, stand-, statt-, teil-, wett-, wunder- gebildet worden ist
Wortraum

Normal

Beigetreten: 06/11/2010 19:47:25
Beiträge: 425
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Woher hast Du die Liste? Zusammengesetzte Verben gibt es nämliche viele, zum Beispiel auch schlußfolgern, notlanden, rückenschwimmen, kopfrechnen, bergsteigen, nachtwandern, teilnehmen. Und sind Wett, Irre und Statt tatsächlich Hauptwörter? Was soll Wett und Statt sein?

Univerbien bilden sich allmählich, es gibt daher Unschärfe, und oftmals ist die Entscheidung, was ein Wort ist, nicht syntaktisch, sondern nur semantisch zu treffen. Die Staatsschreibung verkannte in den Regelwerken 1996 und 2004 beides, sie verkennt es auch im Regelwerk 2006, aber in weitaus geringerem Maße. Das war aber alles schon lange vor einem Entwurf eines Regelwerkes bekannt, die „Reformer“ sind daher auch nicht ein wenig zu entschuldigen; in vollem Umfange ist hier an ihrem Verstand, zumindest doch an ihrem Fachwissen zu zweifeln.
Elwetrittsche

Normal

Beigetreten: 19/03/2011 03:02:32
Beiträge: 71
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Ich habe nur die Substantive angeführt, bei denen grundsätzlich die Zusammenschreibung mit Verben erfolgt. Es gibt aber, wie bereits von Dir angeführt noch eine ganze Anzahl von zusammengesetzten Verben, die zusammengeschrieben werden. Diese werden abe auf eine Ausnahmenliste geführt.
 
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