Richtig sind in diesem Fall zufolge (ohne R in der Mitte) und zur Folge (haben).
Zur Folge wird i.d.R. immer mit dem Hilfsverb haben benutzt und zieht oft einen Nebensatz mit "dass" nach sich. Zur Folge haben bedeutet auch "mit sich bringen", "nach sich ziehen" oder "resultieren". Z. B. "Die neueste Steuererhöhung hat zur Folge, dass wir weniger reales Einkommen haben."
Zufolge wird im Sinne von "hinsichtlich", "bezuglich", "aufgrund", bezugnehmend auf" o.ä. verwendet, ie z. B. in "Neuesten Presseberichten zufolge haben wir durch die Steuererhöhung eniger reales Einkommen."